Ehrenpension für SED-Opfer - nun doch?

Bürgerbüro begrüßt Initiative zu 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und sieht Nachbesserungsbedarf

Berlin, den 23. Januar 2007

Das Bürgerbüro e.V. – Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur begrüßt grundsätzlich die Initiative der Bundestagsfraktionen von CDU und SPD für ein 3. SEDUnrechtsbereinigungsgesetz. Demnach sollen jedem Verfolgten der SED-Diktatur, der mindestens insgesamt 6 Monate inhaftiert war und in seiner wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt ist, eine Opferpension von monatlich 250 Euro gewährt werden. Die Zahlung soll ohne Anrechnung auf andere Ansprüche, unpfändbar und unbefristet erfolgen. Zudem ist eine Aufstockung der Mittel für die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro vorgesehen.

Die Erfahrungen des Bürgerbüros aus seiner zehnjährigen Beratungstätigkeit zu den SEDUnrechtsbereinigungsgesetzen verdeutlichen: Der Einsatz von Repressalien des SED-Regimes gegenüber oppositionell eingestellten Menschen erschöpfte sich nicht in Haftstrafen. Viele Betroffene waren „organisierten beruflichen Misserfolgen“ und Zersetzungsmaßnahmen des MfS ausgesetzt. Ihre materiellen und psychischen Schäden dauern häufig bis heute an. Ein 3.SED-Unrechtsbereinigungsgesetz sollte daher auch die beruflich Rehabilitierten sowie die verfolgten Schüler berücksichtigen.

Hinsichtlich des Ziels der Regierung, „so viele Opfer wie möglich, die heute noch unter den Folgen der Verfolgung leiden“, finanziell besser zu stellen, ist es dringend geboten, die genannten Verfolgtengruppen im Gesetzentwurf nicht zu vernachlässigen. Das Bürgerbüro e.V. wird den Regierungsfraktionen in der nächsten Zeit entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Dr. Ehrhart Neubert, Dr. Helmut Nicolaus, Andreas Bertram, Siegfried Reiprich

P.S.: Presserklärung Bürgerbüro als PDF:
Download: 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz.
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