www.dnn.de/Mitteldeutschland/News/Aufregung-um-Twitter-Aeusserung-von-Stiftung-Saechsische-Gedenkstaetten
Anmerkung: Die Stiftung Sächsiche Gedenkstätten (StSG) ist rechtlich selbtständig, die Öffentlichkeitsarbeit obliegt dem Geschäftsführer, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Weder das Wissenschaftsministerium, noch die Staatskanzlei und auch keine politische Partei, die im Landtag vertreten ist, kann anweisen, einen Tweet der StSG zu löschen. Ich hätte es auch nicht getan, wenn ich es für falsch erachtet hätte...
SR